E-Scooter Regelung in Österreich

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread
  • Die Regeln in Österreich


    Auch in Österreich sind E-Scooter seit 1. Juni 2019 erlaubt. Was muss man beachten, wo darf man fahren und ist Alkohol am Lenker erlaubt?


    In Österreich macht es der Gesetzgeber etwas einfacher als andere. So ist klar geregelt, dass E-Scooter, die offiziell „Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“ genannt werden, überall dort wo auch Fahrradfahrer fahren dürfen, bewegt werden können und müssen. Demnach darf auf Gehsteigen nicht gefahren werden, es sei denn, man ist nicht schneller als 6 km/h unterwegs. Das muss aber extra erlaubt sein. Ansonsten dürfen und müssen Straßen dann benutzt werden, wenn es keine extra Radfahrerbereiche gibt.


    Schneller unterwegs

    Die 31. Novelle der StVO erlaubt E-Scooter, wenn sie einige Voraussetzungen erfüllen. Alle Regelungen gelten übrigens für alle Bundesländer. So darf die maximale Leistung des eingesetzten Motors einen Wert von 600 Watt nicht überschreiten. Damit darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betragen.


    Die notwendige Ausrüstung

    Scooter müssen fast die gleichen Vorgaben wie Fahrräder erfüllen. So sind eine wirksame Bremsvorrichtung genauso wie weiße Rückstrahler vorn und rote hinten notwendig. Licht muss bei schlechter Sicht oder Wetter ebenso vorhanden sein. Ein Kennzeichen ist mit 25 km/h und 600 Watt übrigens nicht notwendig. Darüber sieht es anders aus und man benötigt den Führerschein der Klasse AM oder B. Dadurch steigt das Mindestalter auf 15 Jahre.


    Das aufgeweichte Verbot

    Der Gesetzgeber erlaubt Alkohol am Lenker der E-Scooter. Allerdings nur bis zum gleichen Wert, der auch bei Fahrräder erlaubt ist. 0,8 Promille ist die Grenze. Wer allerdings mit diesem Wert noch einen E-Scooter fährt, sollte sich fragen, ob er das Richtige tut. Denn es ist einfach gefährlich.


    Abstellen recht einfach

    Der Gesetzgeber regelt auch, wo E-Scooter abgestellt werden dürfen. Er sagt, dass ein Abstellen nur dann erlaubt ist, wenn der Gehsteig mindestens 2,5 Meter breit ist. Sowieso darf niemand durch die abgestellten Scooter belästigt oder behindert werden. Weitere klare Regeln gelten genauso wie für Fahrradfahrer. So ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung genauso verboten wie das Fahren eines solchen Fahrzeuges im Alter unter 12 Jahren. Dabei werden Ausnahmen gemacht. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einer Begleitung die mindestens 16 Jahre alt ist fahren. Auch dürfen Kinder unter 12 Jahren die Scooter nutzen, wenn sie einen Fahrradausweis besitzen. In jedem Fall gilt für sie eine Helmpflicht.


    Alles in allem ist es sehr einfach in Österreich einen E-Scooter zu fahren. Man ist zügig unterwegs, die Frage einer Zulassung stellt sich nicht und die notwendige Ausrüstung ist überschaubar.



    Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!

  • Demnach darf auf Gehsteigen nicht gefahren werden, es sei denn, man ist nicht schneller als 6 km/h unterwegs. Das muss aber extra erlaubt sein.

    Weiss man schon WO es erlaubt ist? Zugegeben bei uns in Wien fühle Ich mich schon sehr unsicher gerade jetzt am Abend wenn Ich sehe wie die Autofahrer Rasen auf Teufel kom raus!


    So ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung genauso verboten

    Wie sieht es aus mit Funkgeräte bzw. mit Geräte die fix mit den Körper verbunden sind?

  • Weiss man schon WO es erlaubt ist? Zugegeben bei uns in Wien fühle Ich mich schon sehr unsicher gerade jetzt am Abend wenn Ich sehe wie die Autofahrer Rasen auf Teufel kom raus!

    Wir raten E-Scooter-Fahrern generell, aber vorallem in Wien, immer dazu sich alternative Routen zu suchen.
    Wir selbst fahren auch in Wien, unser Geschäft ist auf einer Hauptstraße mit einer Straßebahnschienen. Wir nehmen die Seitengassen und da auch bevorzugt welche die einen Radweg haben oder eben ganz als Fahrradstraße gekennzeichnet sind.

    In den 30iger Zonen ist weniger los und auch die Schienen/Gleise können einem nicht gefährlich werden.


    Wie sieht es aus mit Funkgeräte bzw. mit Geräte die fix mit den Körper verbunden sind?

    Funkgeräte sofern Sie nur fürs annehmen und auflegen mit einem Knopfdruck bedient werden können, Freisprecheinrichtungen sowie Geräte die fix mit dem Körper verbunden sind, sind geeignet um damit während der Fahrt zu telefonieren.
    Selbst bei Motorradfahrern gibt es Helme mit Headsets bzw. Headsets die man integrieren kann und das ist erlaubt.
    Fix am Körper montierte Geräte sind meist welche die für die Bewältigung des Alltags benötigt werden, also ist dies sicherlich gar kein Thema wenn diese verwendet werden.


    Die Regulierungen sind überwiegend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gedacht. Beim telefonieren wird die Aufmerksamkeitsspanne für den Verkehr reduziert und ohne Freisprecheinrichtung sogar noch sehr gefährlich, da viele das Handy dann in der Hand halten und einhändig weiter fahren.

  • Beispiel PMR446 Geräte wo man sich untereinander verständigen kann wenn man in Kolonne fährt. Da ist das teil irgend wo angebracht zb. am Rucksack und du hast ein spezielles Mic auf.

    Bei uns am Stadtrand gibt es eigentlich keine Nebenstrassen die man benutzen könnte ohne einen umweg von vielen Meter zu machen da gibts nur die "Bundesstrasse" wo die Leute rasen wie irre.

    Ich hätte echt angst am Abend (+22 Uhr) heim zu fahren wenn der Regionalbus mal wieder irgend wann fährt.


    Hast du erfahrungen ob du deinen (egal welchen du hast) im Zug aufladen kannst? Keine Ahnung wie viel saft die Steckdosen liefern und der Lader so zieht.

  • Ich schätze mal, das das Mikro dann als geeignete Freisprecheinrichtung gültig ist.

    Also ich bin südlich von Wien aufgewachsen und kenne solche Bundesstraßen und die regionalen Busse.
    Wir haben dort einige geschotterte Fahrradwege die alternative Wege in die Stadt bieten, abseits von jeglichen mehrspurigen Fahrzeugen.
    Den Umweg würde ich jederzeit in kauf nehmen bevor ich seitlich am Straßenrand liege oder sonst wo.


    Auch ich würde Abends, sogar mit zusätzlicher Beleuchtung, fahrten auf der Bundesstraße meiden.

    Hast du erfahrungen ob du deinen (egal welchen du hast) im Zug aufladen kannst? Keine Ahnung wie viel saft die Steckdosen liefern und der Lader so zieht.

    Bezüglich dem Aufladen brauchst du dir keine Sorgen machen.
    Du lädst mit einem 2A Ladegerät und das ist genauso viel wie die meisten Handyladegeräte ziehen.
    Smartphones und Laptops werden auch bedenkenlos von uns in Zügen aufgeladen.
    Also kannst du auch deinen E-Scooter problemlos anhängen. Zieht genauso viel in der selben Zeit.
    Der Stromverbrauch liegt weit unter einem Euro für eine volle Akkuladung.


    Außer du nimmst ein Schnellladegerät, dann lädt es eventuell mit 5A oder 6A aber auch das sollte eine Steckdose im Zug aushalten können ;).

  • Weiss man schon WO es erlaubt ist? Zugegeben bei uns in Wien fühle Ich mich schon sehr unsicher gerade jetzt am Abend wenn Ich sehe wie die Autofahrer Rasen auf Teufel kom raus!


    Wie sieht es aus mit Funkgeräte bzw. mit Geräte die fix mit den Körper verbunden sind?

    Wo: Radfahrweg wenn einer vorhanden ist. Ist kein separater Radfahrweg vorhanden und wird mit Fussgängern geteilt, ist auch der Radweg zu benutzen. Ist überhaupt kein Radweg vorhanden, ist die reguläre Fahrbahn zu benutzen, auf Gehsteigen ist das Fahren jedoch verboten.


    Funkgeräte und dergleichen: So wie Bianca schon erwähnte kein Problem solang die Bedienung der Geräte nicht die Sicherheit des Fahrers, sowie anderen Verkehrsteilnehmern beeinträchtigt wird. Am E-Scooter heisst das kurz gefasst: Kann man drauf haben, aber sobald es eine Hand für eine Aktion benötigt, rate ich von einer Nutzung während der Fahrt eindeutig ab.

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ama