Unterbodenbeleuchtung erlaubt ?

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread
  • Weiß hier jemand wie es bezüglich Unterbodenbeleuchtung aussieht ? Ist diese im öffentlichen Raum in Ö bei Scootern erlaubt ? Ich konnte dazu keine Regelung finden. Beim ÖAMTC wollte ich auch nachfragen, aber die Erteilen solche Auskünfte nur bei aufrechter Mitgliedschaft, die ich mangels Auto nicht habe...

  • Hi & Willkommen im Forum melly210 :)


    Ich habe dazu mal beim ÖAMTC nachgefragt und warte auf Auskunft. Immerhin war das schon öfter mal Thema hier im Forum, rechtlich beantwortet konnte es bisher jedoch nicht werden.

    Sobald ich vom ÖAMTC Rückmeldung erhalte, gebe ich hier Bescheid.


    LG, ItsChris

  • Ich war bereits auf dem Polizeiposten um mich diesbezüglich genau zu informieren. Auch dort habe ich leider keine Aussagekräftige Antwort erhalten.

    Wichtig ist das die Beleuchtung nicht Blenden, Blitzen oder die Farbe wechseln darf weil das andere Verkehrsteilnehmer ablenkt.


    So war die Auskunft die ich erhalten habe zu diesem Thema.


    LG René

  • Von der Abteilung Rechtsdienste des ÖAMTC bekam ich von einer Juristin folgende Auskunft:


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    "Sofern Sie damit zum Verkehr zugelassene E-Scooter meinen, also solche, die als KFZ gelten und daher mit Kennzeichentafeln, KFZ-Haftpflichtversicherung etc. ausgestattet sein müssen, so durchlaufen diese ohnehin ein behördliches technisches Verfahren (zB Einzelgenehmigungsbescheid oder sie haben österreichische COC-Papiere). Derartige Fahrzeuge wurden also als Ganzes technisch abgenommen. Hier wäre es äußerst erstaunlich, gäbe es für die Unterbodenbeleuchtung eine Erlaubnis/Genehmigung.


    Falls Sie jedoch E-Scooter meinen, die nach österreichischer Rechtslage nicht als KFZ iSd KFG gelten, so konnten wir trotz umfangreicher Recherche keine entsprechende Bestimmung zum Thema Unterbodenbeleuchtung finden. Mangels rechtlicher Regelung und aufgrund fehlender höchstgerichtlicher Judikatur zu diesem Thema kann Ihre Frage daher nicht abschließend beantwortet werden.


    Trotz fehlender ausdrücklicher Normierung der Unterbodenbeleuchtung könnten bei Verwendung ebendieser durchaus Übertretungen verwirklicht werden, die strafbar sind oder andere juristische Konsequenzen hätten. Man darf zB andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder ablenken; auch wäre es problematisch, wenn die Wirkung anderer notwendiger Lichtquellen durch eine Unterbodenbeleuchtung herabgesetzt wird.


    Die Besitzer derartiger Fahrzeuge können ja gerne versuchen, sich ua. direkt bei Hersteller, Verkäufer oder Importeur eine schriftliche Bestätigung zu holen, dass die Unterbodenbeleuchtung nach österreichischer (!) Rechtsordnung „juristisch wasserdicht“ ist. (...)


    Als letzte Option fiele mir noch das Servicebüro des BMK ein. Hier können Bürger Anfragen an das Verkehrsministerium stellen: Kontakt (bmk.gv.at) "

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    Quelle: Kommunikation per E-Mail


    Das ist mal eine ordentliche Auskunft, mit der man was anfangen kann.

  • So die Antwort des Ministeriums ist da. Unterbodenbeleuchtung definitiv erlaubt, solange sie nicht so extrem ist daß sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren könnte.


    Ggf solltest du das auch an den ÖAMTC rückantworten @ItsCris ?

  • Woah 8| Na das ist ja ein ordentliches Stück ... und ja, ich dachte mir auch gleich da nochmal mit dem ÖAMTC Rücksprache zu halten, denn hier wird es lustig: "andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht gefährden (z.B. durch zu helles Licht)" <- wer definiert was und ab wann was zu hell ist bzw. gefährdet oder nicht gefährdet? :D

  • Woah 8| Na das ist ja ein ordentliches Stück ... und ja, ich dachte mir auch gleich da nochmal mit dem ÖAMTC Rücksprache zu halten, denn hier wird es lustig: "andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht gefährden (z.B. durch zu helles Licht)" <- wer definiert was und ab wann was zu hell ist bzw. gefährdet oder nicht gefährdet? :D

    Ja, ist recht schwammig formuliert. Es ist in Ö einfach nicht geregelt. Ich schätze aber, der Brief vom Ministerium sollte etwaige Polizisten die wegen der Unterbodenbeleuchtung nerven zufriedenstellen. Solange man nicht wie ein Christbaum herumfährt versteht sich.

  • Nachdem ich am Mittwoch diese Woche mit der Rechtsabteilung vom ÖAMTC abermals Kontakt aufgenommen habe, erhielt ich heute (so super flott! :) ) Rückmeldung dazu. Ich sage nur "Oh, oh, oh...."



    Zuerst meine E-Mail:

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    "(...) eines unserer Mitglieder im Forum hat dann den Kontakt mit dem BMK aufgenommen und auch eine Antwort zurückbekommen.

    Dazu möchte ich Ihnen gerne diesen direkten Link zukommen lassen: <link zu hier>


    Ist damit eindeutig festgelegt, ab wann eine Unterbodenbeleuchtung zu hell wäre bzw. andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder nicht gefährdet? Denn für mich liest sich die Antwort des BMK so, als ob das im Falle eines Falles Auslegungssache wäre."

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    Dazu die Antwort von der Rechtsabteilung des ÖAMTC:

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    "Sie haben die Antwort des BMK absolut richtig verstanden: Es würde sich stets um eine Einzelfallentscheidung handeln, bei der zu entscheiden sein wird, ob die konkret beanstandete Unterbodenbeleuchtung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eben nicht."

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    Quelle: Kommunikation per E-Mail

  • Ja das hätte ich auch so verstanden. Ich hatte meine Unterbodenbeleuchtung am E45E immer so unauffällig wie möglich eingestellt. Kein Farbwechsel und keine wilden Blinkmanöver. Ich denke das kann man dann ggf auch nachweisen daß man sich nach bemüht hat das unauffälligste Setting zu verwenden.

  • Wenn man das alles einstellen kann, ist es gut - soweit ich aber mitbekommen habe, lässt sich die Unterboden-(manchmal auch Seiten-)beleuchtung gar nicht erst aus-/einschalten.


    Denn wenn es blöd läuft, gerät man an einen Ordnungsbediensteten, der die Fehler nur so finden möchte. Habe so etwas an meiner Person bisher nicht erfahren, jedoch persönlich miterlebt, dass aus einer möglichen Beanstandung "plötzlich" immer mehr "gefundene" Beanstandungen wurden bis hin zum übergangsweisen Fahrverbot. Damit habe ich schon ein Problem, denn Gesetze sollen klar und eindeutig bestimmen und nicht auf Willkür oder Interpretation aufgehängt sein.

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ama