Erlaubte Leistung von E-Scootern 600W Nennleistung oder 600W Peakleistung?

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread
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    Keinen Plan für was dein Post gut sein soll. Hast niemanden wirklich angesprochen, auch keinen tatsächlichen Inhalt geliefert, bist dafür aber allen auf die Zehen gestiegen.


    Ausser Ablehnung, Verwunderung und Unverständnis ruft dein Post bei Lesern nichts Konstruktives hervor. Dem Frust nach zu urteilen, der in deinen Zeilen steckt, wird wahrscheinlich aber genau das dein Plan gewesen sein, absichtlich anzuecken und zu stören. Von daher ist dein Beitrag nun gelöscht und kann bei Bedarf gerne wieder hergestellt werden.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt ab dem 1. Mai maximal 600w Dauerleistung anstatt 250w, und die Spitzenleistung ist egal, habt ihr das auch so verstanden? ^^ dann wäre mein VX4 endlich legal unterwegs in Österreich 8)

  • Ja, wobei als Begründung u.a. angegeben wurde dass E-Scooter aufgrund der Kleinen Räder als "Fun" bzw. Spielgeräte zu werten sind.
    Würde mich interessieren wie es sich verhält wenn man größere Räder hat - so wie ein normaler Roller.

  • Bezüglich der kleinen Räder, das hab ich noch nicht wo gelesen, hab nur in einem kurzen Video auf YouTube, von Rene ( Mikrofahrzeuge ) gehört, das die 600w Dauerleistung nicht überschritten werden dürfen, dazu muss man nur am Motor vom E-Scooter oder auf der Plakette nachschauen, ob man unter 600w hat, dann ist man leistungstechnisch mal im grünen Bereich.

  • Ab Oktober 26 gilt alles ohne Pedale mit Sitz, was schneller als 10kmh fährt als E Moped, benötigt Versicherung, Zulassung, Taferl, Helm und darf nicht mehr auf Fahrradwegen fahren. Scooter und Fahrräder dürfen außerdem nicht mehr als 250 Watt Nennleistung haben, Peak 500, sonst gilt das Gleiche. Heißt, auch die kleinen Doc Green Klappscooter mit 300 Watt mit Sitz und Körbchen sind dann E Mopeds. Dabei kommen die schon nicht mal einen kleinen Hügel hoch. Außerdem natürlich ab Mai Klingel und Blinker an den Griffen für Scooter vorgeschrieben. Also jetzt aufrüsten und im Oktober dann auf den Schrottplatz werfen, weil Zulassung als E Moped ist für die kleinen Dinger gar nicht möglich.

  • Ja, wobei als Begründung u.a. angegeben wurde dass E-Scooter aufgrund der Kleinen Räder als "Fun" bzw. Spielgeräte zu werten sind.
    Würde mich interessieren wie es sich verhält wenn man größere Räder hat - so wie ein normaler Roller.

    Das muß man differenziert sehen. Das heißt nichz, daß ein Unfall mit dem Scooter in keinem Fall ein Arbeitsunfall ist. Im konkreten Fall ging es um einen Scooterfahrer dem der Scooter auf ebener, nasser Fahrbahn weggerutscht ist. Hier wurde argumentiert, daß das mit einem Fahrrad nicht passiert wäre. Unfälle die auch mit einem Fahrrad passiert wären (Zusammenstoß o.ä.) sind deshalb sehr wohl als "Arbeitsunfall" bewertbar.


    Ad nun erlaubter Leistung; das hier ist der Text, darin sind Scooter mit 600 W Höchstleistung definiert. Alles darüber und alles mit Sitz ist ein E-Moped

    https://www.parlament.gv.at/do…I/I/411/fname_1741155.pdf

  • REGV_4848014A_6101_48E2_8855_0FC2D2C802CE/REGV_4848014A_6101_48E2_8855_0FC2D2C802CE.html In diesem Dokument stehen alle Änderungen durch die Novelle. Habe ich in einem anderen Rollerforum erhalten.

  • Hallo zusammen,


    ich habe beim KFV Österreich (Kuratorium für Verkehrssicherheit) bezüglich der rechtlichen Einstufung von E-Scootern ab dem 01.05.2026 (36. StVO-Novelle) nachgefragt.


    Meine Anfrage:

    „[...] Im Zuge der 36. StVO-Novelle wird für E-Scooter eine maximale Motorleistung von 600 Watt angeführt („… mit einer Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt …“).

    Heißt das konkret, dass jeder E-Scooter, dessen technisch mögliche Maximalleistung (Peak-Leistung) über 600 Watt liegt, ab dem 1. Mai 2026 nicht mehr legal als E-Scooter im Sinne der StVO (analog zum Fahrrad) betrieben werden darf? [...]“


    Die Antwort:

    [...] Ja, Sie haben das korrekt formuliert.

    Die max. erreichbare Peakleistung ist mit 600 Watt beschränkt. [...]“

  • Wirklich Verrückt die neuen Gesetzte ich frage mich wozu Blinker Am Fußgängerweg sinnvoll sind, Neulich fuhr ich mit meinen Himiway am Radweg wie immer und bin Tatsächlich in Plan Quadrat gekommen ab auf die Rolle und ja bei 25Km/h ist Schluss

    eigentlich Bestanden aber die Sattelerhöhung hat ihnen nicht gepasst das sei Illegal und ist nicht erlaubt keine Geldstrafe jedoch verwarnt worden und dies wieder rückbauen.

    Gesagt getan jetzt kann man als Mensch mit 180cm nicht mehr normal in die Pedale treten sprich ( wie ein Affe am Schleifstein) sitzt man jetzt Cruiser Chopper mäßig.

    Habe jetzt am Fahrradcomputer Parameter 6 Hnd umgestellt um mit Schiebehilfe voll zu beschleunigen und Parameter 7 LS auf maximum gegeben Raketenschub ausgeschaltet Wahnsinn wie jetzt abgeht ohne Pedale zu bewegen

    Jetzt total Illegal, Hydraulik-Bremsen sind bestellt ....

  • so jetzt gebe ich auch mal meinen senf dazu als neuling habe mich letzte woche mal durch sämtliche Ämter und vehrkehrs abteilungen usw durchtelefoniert bei uns in österreich weiss ja wirklich kein schwein was das andere tut öamtc sagt es darf jetzt ab 1:10.2026 maximal eine nenndauerleistung von 250 watt haben die landesregierungt sagt 600 aber maximal 25 kmh, habe einen Doc green Eks 77 Sitz scotter den ich schon vor vielen jahren gekauft habe mit 300 watt und höchstgeschwindikkeit von 25 Watt aber darf in troztdem nicht mehr legal betreiben weil ich ihn ja nicht anmelden kann da ich ja kein sogenanntes coc papier habe und auf der landesregierung keine einzelgehnemigung kriege weil es sowas nicht gibt usw also leute was soll man dazu noch sagen ausser sche........ Regierung:?::?::?::cursing::cursing:

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ama