Erlaubte Leistung von E-Scootern 600W Nennleistung oder 600W Peakleistung?

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread
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    Keinen Plan für was dein Post gut sein soll. Hast niemanden wirklich angesprochen, auch keinen tatsächlichen Inhalt geliefert, bist dafür aber allen auf die Zehen gestiegen.


    Ausser Ablehnung, Verwunderung und Unverständnis ruft dein Post bei Lesern nichts Konstruktives hervor. Dem Frust nach zu urteilen, der in deinen Zeilen steckt, wird wahrscheinlich aber genau das dein Plan gewesen sein, absichtlich anzuecken und zu stören. Von daher ist dein Beitrag nun gelöscht und kann bei Bedarf gerne wieder hergestellt werden.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt ab dem 1. Mai maximal 600w Dauerleistung anstatt 250w, und die Spitzenleistung ist egal, habt ihr das auch so verstanden? ^^ dann wäre mein VX4 endlich legal unterwegs in Österreich 8)

  • Ja, wobei als Begründung u.a. angegeben wurde dass E-Scooter aufgrund der Kleinen Räder als "Fun" bzw. Spielgeräte zu werten sind.
    Würde mich interessieren wie es sich verhält wenn man größere Räder hat - so wie ein normaler Roller.

  • Bezüglich der kleinen Räder, das hab ich noch nicht wo gelesen, hab nur in einem kurzen Video auf YouTube, von Rene ( Mikrofahrzeuge ) gehört, das die 600w Dauerleistung nicht überschritten werden dürfen, dazu muss man nur am Motor vom E-Scooter oder auf der Plakette nachschauen, ob man unter 600w hat, dann ist man leistungstechnisch mal im grünen Bereich.

  • Ab Oktober 26 gilt alles ohne Pedale mit Sitz, was schneller als 10kmh fährt als E Moped, benötigt Versicherung, Zulassung, Taferl, Helm und darf nicht mehr auf Fahrradwegen fahren. Scooter und Fahrräder dürfen außerdem nicht mehr als 250 Watt Nennleistung haben, Peak 500, sonst gilt das Gleiche. Heißt, auch die kleinen Doc Green Klappscooter mit 300 Watt mit Sitz und Körbchen sind dann E Mopeds. Dabei kommen die schon nicht mal einen kleinen Hügel hoch. Außerdem natürlich ab Mai Klingel und Blinker an den Griffen für Scooter vorgeschrieben. Also jetzt aufrüsten und im Oktober dann auf den Schrottplatz werfen, weil Zulassung als E Moped ist für die kleinen Dinger gar nicht möglich.

  • Ja, wobei als Begründung u.a. angegeben wurde dass E-Scooter aufgrund der Kleinen Räder als "Fun" bzw. Spielgeräte zu werten sind.
    Würde mich interessieren wie es sich verhält wenn man größere Räder hat - so wie ein normaler Roller.

    Das muß man differenziert sehen. Das heißt nichz, daß ein Unfall mit dem Scooter in keinem Fall ein Arbeitsunfall ist. Im konkreten Fall ging es um einen Scooterfahrer dem der Scooter auf ebener, nasser Fahrbahn weggerutscht ist. Hier wurde argumentiert, daß das mit einem Fahrrad nicht passiert wäre. Unfälle die auch mit einem Fahrrad passiert wären (Zusammenstoß o.ä.) sind deshalb sehr wohl als "Arbeitsunfall" bewertbar.


    Ad nun erlaubter Leistung; das hier ist der Text, darin sind Scooter mit 600 W Höchstleistung definiert. Alles darüber und alles mit Sitz ist ein E-Moped

    https://www.parlament.gv.at/do…I/I/411/fname_1741155.pdf

  • REGV_4848014A_6101_48E2_8855_0FC2D2C802CE/REGV_4848014A_6101_48E2_8855_0FC2D2C802CE.html In diesem Dokument stehen alle Änderungen durch die Novelle. Habe ich in einem anderen Rollerforum erhalten.

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ama