Erlaubte Leistung von E-Scootern 600W Nennleistung oder 600W Peakleistung?

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread
  • Ich persönlich finde die neuen Gesetzte sind schlecht durchdacht worden 25km/h Höchstgeschwindigkeit finde ich in Ordnung ist für mich sehr schnell, aber wie viele E-Scooter laufen viel schneller von Werk aus oder durch Tunning

    man soll sich einfach an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten wer schneller Heizen muss einfach abstrafen, ist ja auch bei Autos so das man sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten muss egal ob

    Auto jetzt 50 oder 200 PS hat...

    Wer weiß was noch alles kommt an irren Gesetzen, statt froh zu sein das E-Mobilität der Umwelt besser gut tut wie Fahrzeuge mit Treibstoff wird nur hingehackt auf alles mit E. vlt doch nach Diesel oder Benzin Scooter umsehen 😉

  • Ja, das Problem ist, dass die alten Leutchen nicht wissen, dass ihre kleinen Doc Green Eks 77 ab Oktober nicht mehr zu fahren sind! Die glauben, dass nur die großen Vespa artigen Mopeds der Foodora Fahrer betroffen sind! Es ist ein Witz, dass stärkere E Scooter ohne Sitz und schnellere, riesige E Bikes weiter am Radweg fahren dürfen und die mickrigen, langsamen Klappscooter will man mit 89jährigen auf die Strasse schicken, wo mit über 100 gefahren wird, nur weil sie einen Sitz haben! Man muss wohl Pensionen sparen! Wir haben 4 Stück zum Tauschen seit 6 Jahren, fahren damit zum Einkaufen und Baden, wie viele Pensionisten hier. Gehbehindert und ohne Führerschein, kann man sich hier in Zukunft am Land nicht mehr selbst versorgen, E Bikes sind teuer und mit kaputten Knöcheln, Knien, Hüfte kann man damit nicht mehr fahren. Das ist eine Zwangsenteignung von Leuten, die zu arm oder alt sind, um noch Auto zu fahren, oder sich aus anderen Gründen nicht auf die vielbefahrenen Straßen begeben wollen. Alte sollen nicht mehr Auto fahren, wird dauernd gesagt, aber eine günstige, sichere Alternative am Radweg wird ihnen plötzlich genommen. Einfach eine Schweinerei! Und ein Führerschein mit Anmeldung und Helm für ein Gerät, welches im hügeligen Gebiet grade realistische 12 bis 18kmh schafft, wenn man es nicht sofort leer haben möchte und das man am Hügel schieben muss, ist einfach lächerlich.

  • so leute heute wieder eine Email von der landesregierung niederösttereich bekommen da soll man mal schlau werden viel spass

    Sehr geehrter Herr Krug!


    Wie aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich ist, handelt es sich aufgrund der Sitzmöglichkeit, der 300 Watt Nennleistungsdauer und einer Bauartgeschwindigkeit von unter 25 km/h ab dem 01.10.2026 um ein Kraftfahrzeug.

    Somit sind die in den 36. StVO-Novelle (ab 01.05.2026) geltenden Regelungen für Ihr künftiges Kraftfahrzeug nicht anwendbar.

    Allerdings muss ab dem 1.10.2026 Ihr Sitzscotter, damit dieser auch auf öffentlichen Straßen (auf der Straße und nicht mehr auf dem Radwegen etc.) verwendet werden darf, jedenfalls zugelassen sein und hat jedenfalls eine Kennzeichentafel zu führen.


    Es kann davon ausgegangen werden, dass Ihr Sitzscotter über kein COC-Papier verfügt, somit (verkürzt ausgedrückt) über eine vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass es den EU-Normen entspricht.

    Deshalb wird es unumgänglich sein, dass Sie Ihren Sitzscotter bei einer Landesprüfstelle einzelgenehmigen müssen, da Ihr Sitzscooter auch über keine Typengenehmigung (Typenschein) verfügt.


    In Betracht kommt somit nur eine Zulassung als zweirädriges Kleinkraftrad (L1e-B), somit als „Moped“, weshalb im Falle der erfolgreichen Zulassung auch folgende zusätzlichen Regelungen einzuhalten sind:

    • Helmpflicht
    • Führerscheinpflicht (zumindest AM)
    • wiederkehrende Begutachtung (§ 57a KFG 1967, „Pickerl“)

    Augenscheinlich fehlt allerdings auch die komplette Beleuchtung (Licht vorne und hinten, Blinker vorne und hinten, etc.) um als „Moped“ zugelassen werden zu können, weshalb umfangreiche Umbauarbeiten nötig sein werden.

    Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, dürfen Sie daher Ihr Kraftfahrzeug ab dem 1.10.2026 nicht mehr auf öffentlichen Straßen (hierzu zählt auch ein Radweg) verwenden.


    Anbei erhalten Sie den Link für weitere Information betreffend der Einzelgenehmigung:

    https://www.noe.gv.at/noe/KFZu…igung_von_Fahrzeugen.html


    Hierzu auszugsweise:

  • so leute heute wieder eine Email von der landesregierung niederösttereich bekommen da soll man mal schlau werden viel spass

    Sehr geehrter Herr Krug!(ff)

    Hallo an alle!


    vielen Dank für's konkrete Nachfragen bei der Landesregierung - für mich ist deren Antwort eigentlich ziemlich klar - ich würde es folgenderweise zusammenfassen:


    "Alles was einen Sitz aber keine Pedale hat und mit Strom betrieben wird, ist ab dem 1. Oktober 2026 für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zulassungspflichtig - wenn das nicht geht -> ab zum Elektroschrott"


    Für den Betrieb unseres EKS77 stellt sich mir dann aber folgende Frage:

    Was, wenn wir vor einer Kontrolle durch die Rennleitung einfach unsere - mittels Schnellspanner befestigte - Sattelstütze einfach aus dem Rahmen ziehen und uns derart unserer SITZMÖGLICHKEIT entledigen?


    Verfügen wir DANN nicht plötzlich über einen - wenn auch unbequem aufrecht zu fahrenden - stinknormalen eScooter?


    Wie schätzt Ihr diesen Ansatz ein?

  • Ja Scheint so zu sein aber bei meinen Sitz-Scooter ist dann immer noch das Problem das der auf Fahrstufe 3 45km/h Läuft falls die Rennleitung dies überprüft. Ich persönlich traue mich gar nicht so schnell fahren =O

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ama