Posts by chkrug

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread

    Blöde frage hab ich jetzt gibt es auch für einen ninebot von meinen sohn eine P settings datei so wie für meinen eks 77

    bist du scho darauf gekommen wie das geht

    so leute heute wieder eine Email von der landesregierung niederösttereich bekommen da soll man mal schlau werden viel spass

    Sehr geehrter Herr Krug!


    Wie aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich ist, handelt es sich aufgrund der Sitzmöglichkeit, der 300 Watt Nennleistungsdauer und einer Bauartgeschwindigkeit von unter 25 km/h ab dem 01.10.2026 um ein Kraftfahrzeug.

    Somit sind die in den 36. StVO-Novelle (ab 01.05.2026) geltenden Regelungen für Ihr künftiges Kraftfahrzeug nicht anwendbar.

    Allerdings muss ab dem 1.10.2026 Ihr Sitzscotter, damit dieser auch auf öffentlichen Straßen (auf der Straße und nicht mehr auf dem Radwegen etc.) verwendet werden darf, jedenfalls zugelassen sein und hat jedenfalls eine Kennzeichentafel zu führen.


    Es kann davon ausgegangen werden, dass Ihr Sitzscotter über kein COC-Papier verfügt, somit (verkürzt ausgedrückt) über eine vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass es den EU-Normen entspricht.

    Deshalb wird es unumgänglich sein, dass Sie Ihren Sitzscotter bei einer Landesprüfstelle einzelgenehmigen müssen, da Ihr Sitzscooter auch über keine Typengenehmigung (Typenschein) verfügt.


    In Betracht kommt somit nur eine Zulassung als zweirädriges Kleinkraftrad (L1e-B), somit als „Moped“, weshalb im Falle der erfolgreichen Zulassung auch folgende zusätzlichen Regelungen einzuhalten sind:

    • Helmpflicht
    • Führerscheinpflicht (zumindest AM)
    • wiederkehrende Begutachtung (§ 57a KFG 1967, „Pickerl“)

    Augenscheinlich fehlt allerdings auch die komplette Beleuchtung (Licht vorne und hinten, Blinker vorne und hinten, etc.) um als „Moped“ zugelassen werden zu können, weshalb umfangreiche Umbauarbeiten nötig sein werden.

    Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, dürfen Sie daher Ihr Kraftfahrzeug ab dem 1.10.2026 nicht mehr auf öffentlichen Straßen (hierzu zählt auch ein Radweg) verwenden.


    Anbei erhalten Sie den Link für weitere Information betreffend der Einzelgenehmigung:

    https://www.noe.gv.at/noe/KFZu…igung_von_Fahrzeugen.html


    Hierzu auszugsweise:

    so jetzt gebe ich auch mal meinen senf dazu als neuling habe mich letzte woche mal durch sämtliche Ämter und vehrkehrs abteilungen usw durchtelefoniert bei uns in österreich weiss ja wirklich kein schwein was das andere tut öamtc sagt es darf jetzt ab 1:10.2026 maximal eine nenndauerleistung von 250 watt haben die landesregierungt sagt 600 aber maximal 25 kmh, habe einen Doc green Eks 77 Sitz scotter den ich schon vor vielen jahren gekauft habe mit 300 watt und höchstgeschwindikkeit von 25 Watt aber darf in troztdem nicht mehr legal betreiben weil ich ihn ja nicht anmelden kann da ich ja kein sogenanntes coc papier habe und auf der landesregierung keine einzelgehnemigung kriege weil es sowas nicht gibt usw also leute was soll man dazu noch sagen ausser sche........ Regierung:?::?::?::cursing::cursing:

ama