Von der Abteilung Rechtsdienste des ÖAMTC bekam ich von einer Juristin folgende Auskunft:
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"Sofern Sie damit zum Verkehr zugelassene E-Scooter meinen, also solche, die als KFZ gelten und daher mit Kennzeichentafeln, KFZ-Haftpflichtversicherung etc. ausgestattet sein müssen, so durchlaufen diese ohnehin ein behördliches technisches Verfahren (zB Einzelgenehmigungsbescheid oder sie haben österreichische COC-Papiere). Derartige Fahrzeuge wurden also als Ganzes technisch abgenommen. Hier wäre es äußerst erstaunlich, gäbe es für die Unterbodenbeleuchtung eine Erlaubnis/Genehmigung.
Falls Sie jedoch E-Scooter meinen, die nach österreichischer Rechtslage nicht als KFZ iSd KFG gelten, so konnten wir trotz umfangreicher Recherche keine entsprechende Bestimmung zum Thema Unterbodenbeleuchtung finden. Mangels rechtlicher Regelung und aufgrund fehlender höchstgerichtlicher Judikatur zu diesem Thema kann Ihre Frage daher nicht abschließend beantwortet werden.
Trotz fehlender ausdrücklicher Normierung der Unterbodenbeleuchtung könnten bei Verwendung ebendieser durchaus Übertretungen verwirklicht werden, die strafbar sind oder andere juristische Konsequenzen hätten. Man darf zB andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder ablenken; auch wäre es problematisch, wenn die Wirkung anderer notwendiger Lichtquellen durch eine Unterbodenbeleuchtung herabgesetzt wird.
Die Besitzer derartiger Fahrzeuge können ja gerne versuchen, sich ua. direkt bei Hersteller, Verkäufer oder Importeur eine schriftliche Bestätigung zu holen, dass die Unterbodenbeleuchtung nach österreichischer (!) Rechtsordnung „juristisch wasserdicht“ ist. (...)
Als letzte Option fiele mir noch das Servicebüro des BMK ein. Hier können Bürger Anfragen an das Verkehrsministerium stellen: Kontakt (bmk.gv.at) "
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Quelle: Kommunikation per E-Mail
Das ist mal eine ordentliche Auskunft, mit der man was anfangen kann.