Arbeitswegunfall mit E-Scooter

Letztens bekam Ich dieses schöne schreiben von meiner Versicherung, anscheinend darf Ich mit meinem E-Scooter nicht auf der Straße fahren, oder verstehe Ich da was falsch?

Zumal es in diesem Bescheid wohl einen kleinen Formfehler gibt, da "der Vorfall" selbiger ist wie in der "Unfallmeldung" in der Begründung nur eben falsches Jahr (2022 statt 2023).

Allein weil Ich wegen diesem Witz eine halbe Stunde bei der Post warten musste weil es als RS-b Brief kam und Ich nicht zuhause überleg Ich wegen dem kleinen Formfehler Widerspruch einzulegen.

Zum Glück war Ich nicht mehr als 12 Tage Krank geschrieben und Lohnfortzahlung hat sowieso der AG übernommen, daher ist mir jetzt auch kein finanzieller Schaden entstanden, zumal Ich sowieso eine Private Unfallversicherung habe welche mir immerhin €20/Krankenstandstag ausgezahlt hat.


Was hält Ihr davon?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Oder muss Ich mit meinem SXT Light GT jetzt auf dem Gehweg fahren und wenn Ich von der Polizei aufgehalten werde diesen Wisch vorzeigen? (Ne, natürlich fahr Ich weiter auf dem Radweg/Straße)


Werde mir demnächst sowieso ein Rad noch zulegen.


Mit freundlichen Grüßen

Hallo mpterra96

Danke fürs Teilen deiner Erfahrung.


Abgesehen davon das streng genommen eh alle im Umlauf befindlichen E-Scooter aufgrund ihrer Leistung illegal am Straßenverkehr teilnehmen.....


...Die Begründung im Allgemeinen wirkt auf mich schon sehr seltsam. Für mich is der E-Scooter ein Fortbewegungsmittel. Egal ob Arbeitsweg oder Touren auf Radwegen. Ich Fahre von A nach B, manchmal eben auch über C und E. Wenn ich jetzt mit dem Fahrrad fahr und einen Unfall hab, kommt dann auch das Gleiche? ZB Wenn ich jetzt mit nem Fahrrad (kann ja auch ein Downhillfahrrad, Rennrad oder Ähnliches sein - Selbige sind auf Sportarten spezialisiert, können aber auch normal benutzt werden) zur Arbeit fahr und n Unfall hab?


Klingt wie ne "Traurig/Lächerliche Ausrede um nicht zahlen zu müssen. Autsch


Hoffe es ist gesundheitlich wieder alles OK. LG

Wenn ich jetzt mit dem Fahrrad (kann ja auch ein Downhillfahrrad, Rennrad oder Ähnliches sein - Selbige sind auf Sportarten spezialisiert, können aber auch normal benutzt werden) fahr und einen Unfall hab, kommt dann auch das Gleiche?

Dreirad und Einrad fehlt noch in der Aufzählung, aber sonst dachte ich ganz gleich....

Im Sinne einer Rechtsschutzversicherung, sollte dies untersucht werden.

Denn wenn ich das so lese, ist man mit dem Fahrrad auch nicht in Rechtssicherheit.


LG Dieter

Na ja, Beamtenversicherung eben, bin ja zum Glück Privat bei der Helvetia Unfallversichert und die hat ohne Probleme gezahlt.

Ja Gesundheitlich passt wieder alles, Lenker war etwas verstellt, 3 Schrauben gelockert und wieder zurechtgerückt. Roller fährt immer noch.

nächstes mal wenn es regnet trag Ich wohl auch Ellbogenschoner.

Hy, bist Du während der Arbeitszeit gefahren/gestürzt oder am Weg in die Arbeit, dann wäre es ein Wegunfall und kein Arbeitsunfall.

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