Beiträge von Ollivander

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread

    Schon komisch, welche unterschiedlichen Schlüsse bei gleichen Informationen gezogen werden können.

    Meiner: Ich kauf mir einen Scooter, weil ich mich rechtlich definitiv safe fühle.

    Es mag schon sein, dass angezeigt wird, bloß hält das einem Einspruch nicht stand, da bin ich mir sehr sicher.


    Für die Zukunft vertraue ich auf den Rechtsstaat und eine Entwicklung im Sinne der Menschen und der Logik und sehe auch positive Zeichen für eine gute Entwicklung der Gesetze. EU-weite Homologisierung der Regeln wird's mittelfristig wohl werden, dass das dauern wird, ist klar. Bis dahin wird sich bei uns wahrscheinlich gesetzlich nichts ändern. Wer würde die Änderung vorantreiben? Wäre die Abschaffung der Scooter ein Ziel, würde das bereits offen kommuniziert. Stillschweigendes Abmurksen durch die Scooter-Killer-Lobby schließe ich aus.

    Sehr oft passiert einfach nichts.

    Chris, danke für die Antwort und das Willkommen. Als ich weiter oben geschrieben habe, es müsste nichts schnell passieren, habe ich nicht gemeint, dass nix getan werden soll und noch Zeit ist.

    Was ich sagen wollte ist, dass die StVO nicht im Herbst und auch noch nicht im April 2024 angepasst wird. Die 34. Gesetzesnovelle der StVO 1960 ist beschlossene Sache, der Gesetzestext (siehe link im Post) steht fest. §88b wird demnach nicht angepasst. Gesetzesanpassungen müssen durch National- und Bundesrat, das ist mit §88b diesmal nicht passiert und bis zur nächsten Novelle wird Zeit vergehen und im besten Fall ist keine Änderung gewollt.

    Ich hoffe, dass es inzwischen nicht zu weiteren Verwarnungen kam und schon gar nicht zu Anzeigen . Vogelfreiheit ist sicher nicht der Hit, aber besser als die Änderung auf 250 Watt, vor allem dann, wenn sich in der Praxis nichts zu bisher ändert, nicht? Aus meiner Sicht ist das kurzfristig die beste Option. Eine erneute Änderung von §1Abs.2a des KFG mit einer Erhöhung der Wattzahl kann ich mir nämlich nicht mehr vorstellen.


    Der Grund:

    Im ursprünglichen Gesetzesvorschlag wollte man die "höchste zugelassene Leistung" in "Nennleistung" ändern und die 600 Watt unverändert lassen. Stellungnahmen verschiedener Bundesländer (hier Wien), des Kuratoriums für Kuratoriums für Verkehrssicherheit, des ÖAMTC und die WKÖ haben das verhindert. Klickt ruhig auf die Links, ihr kommt auf die Parlamentsseite und nicht auf eine, wo ihr ein Handy gewonnen habt, versprochen. Besonders lesenswert sind Wien, ÖAMTC und die ein wenig absurde Stellungnahme des KFV.

    Die Verkehrssicherheit steht im Vordergrund und da wird wohl nichts zurückgeändert. Deshalb fände ich eine Art inoffizieller Duldung nicht ganz verkehrt. Vor allem wenn §88b unberührt und eine Tür offen bleibt. Hier auch noch ein Artikel des KFV, der schon auch erklärt, warum eine Änderung doch sinnvoll sein könnte. Ist halt die andere Seite der Medaille. Hier noch Einblicke, wie der European Transport. Safety Council das Thema sieht. Positiv ist, dass Scooter offiziell als ernsthafter Beitrag zur E-Mobilität gesehen werden. Die EU wird früher oder später maßgebliche Vorgaben machen.


    Ganz ehrlich: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich komplett unterstützen will, dass wirklich alle ab 12 und ohne Helm einen 600W-Scooter fahren dürfen. (Und ja ich meine Nennleistung, meint irgendwer eigentlich Maximalleistung, wenn er von der Leistung von E-Scootern spricht?)

    Was ich 100%-ig unterstützen würde, wären ordentliche Gesetze in denen leistungsbezogen Spielzeug und Fahrzeug abgegrenzt werden. Spielzeug, Moped, Motorrad.

    Biancas Beitrag samt Urteilen habe ich gerade erst kapiert. Sie hat so recht mit der Schaffung einer neuen Kategorie. Da müssen wir hin.


    Dafür hätte ich auch eine Idee und damit schließt sich der Kreis und ihr wisst warum ich das ganze Zeug aufgeschrieben habe: In den Stellungnahmen taucht immer wieder auch das Versicherungsthema auf. Der KFV besteht zudem neben den Automobilklubs aus AUVA und dem Verband der Versicherungsunternehmen. Ich kenne zwar keine Verkaufszahlen, ich denke mit KFZ-Haftpflicht wäre schon Kohle zu holen. Und mit Versicherern wäre ein starker Verhandlungspartner auf unserer Seite.


    Ehrlich gesagt habe ich zu viel Zeit in Gesetzestexten und EU-Verordnungen verbracht, jetzt lass ich es bleiben und hoffe, dass sich bald was, am besten im Geltungsbereich der EU-Verordnung 168/2013, tut und wir gleich europaweite Regelungen für alle Leistungsklassen haben. Ist natürlich alles stark hoffnungsgetrieben, aber hey, das ist gar nicht so schlecht.


    Vielleicht entsteht was richtig Gutes. Ich wünsche es allen.

    Grüß euch, ich hätte mich gerade fürs E-Scootern entschieden, bin jetzt natürlich ein wenig verunsichert. Jedenfalls vielen Dank euch allen für eure Beiträge, vor allem auch an Bianca, Ralph und Rene – super fair, dass ihr das Thema verbreitet habt.


    Irgendwo muss ich aber einen Denkfehler haben und bitte um euren Input. Hier mein Eindruck:

    • Die 41.Novelle des KFG hat in §1 Abs. 2a für elektrisch angetrieben Fahrräder die Änderung zu 250 Nennleistung gebracht.
    • Elektrische Fahrräder mit bis zu 250 W Nennleistung gelten demnach als Fahrräder, sind kein KFZ und unterliegen der StVO
    • §2 Abs.22 STVO enthält die Begriffsbestimmung für Fahrräder. Punkte a-c sind nicht relevant.
    • Laut Punkt d. ist ein Fahrrad: "ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht"
    • Bis 250Watt könnte man da vielleicht streiten. Über 250 W entspricht der Antrieb nicht dem eines Elektrofahrrads im Sinne des §1/2a.
    • Scooter waren zudem nie als Fahrräder definiert, unterliegen nur den Verhaltensregeln für Fahrräder, in Abgrenzung zu Fußgängern und KFZ.
    • §88b der StVO regelt das Fahren eigentlich Spielen mit E-Scootern und spricht (noch) von einer höchsten zugelassenen Leistung von 600 Watt

    Aus meiner Sicht kann also nur $88b maßgeblich sein. 600 Watt sind höchstens zugelassen, Nenn- oder Spitzenleistung ist offen, was zur Korrektur im KFG geführt hat, in der StVO aber nicht präzisiert wurde.

    Nun müsste doch die Möglichkeit bestehen, dass die 250 Watt nicht automatisch in der StVO eingeführt werden, oder nicht?


    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Änderung bald passiert. Am 5.7. hat der Nationalrat die 34.StVO-Novelle die teilweise jeweils am 01.09.23 und 01.04.23 in Kraft tritt beschlossen. "Nennleistung" oder §88b kommen nicht vor. Ganz schnell müsste also nichts passieren. Dann bliebe Zeit u. einzuwirken.


    Das muss doch gut ausgehen, oder liege ich da grob verkehrt?


    Wünschenswert wäre aus meiner Sicht natürlich, wenn die <25km/h samt Fahrradverhaltensregeln weiterhin gelten und zusätzlich aus der Diskussion KFZ-Gesetze entstehen.


    Entschuldigt die Länge, ich weiß – ist ein bisserl zach.


    Hier hab ich das alles her:

    KFG 1967

    STVO 1960

    Anstehende 34.Novelle der StVO Nationalratsbeschluss

    Gesetzestext 34. Novelle (ohne relevante Änderungen)



    Allen alles Gute,

    Nico





    .

ama