Ich habe heute eine Antwort vom BMK erhalten und jetzt ist es eindeutig. Ich habe angefragt wegen dem EPF 2 dieser hat eine Nenndauerleistung von 500 Watt und eine Peakleistung von 1200 Watt.
Ich habe angefragt ob ich diesen Scooter legal fahren darf, bzw. wie ich diesen anmelden kann mit Versicherung Kennzeichen usw..
Die Antwort des BMK Zitat: Die Bestimmungen des §88b StVO sind nicht anwendbar, da das Fahrzeug die höchste zulässige Leistung (Spitzenleistung) von 600 Watt überschreitet.
des weiteren, Zitat: E-Scooter ohne Sitzplatz sind vom Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 168/2013 ausgenommen und können daher auch keine EU Typengenehmigung haben.
Fahrzeuge ohne EU Typengenehmigung können aber nicht zugelassen werden und es wird voraussichtlich auch keine Einzelgenehmigung erteilt.
Somit gilt ist die Peakleistung über 600 Watt gilt der Scooter als Illegal die Nennleistung ist nicht relevant.