Beiträge von Wolf

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread

    Auch Zwischenstand von meiner Seite: Heute hat mich jemand, dessen Name ich nicht nennen möchte, darüber informiert, dass bereits eine Kampagne mit tiefergehender Recherche und medialer Unterstützung angestoßen wurde. Genauso wenig wie ich einen Namen nennen möchte, möchte ich die - wenn bisher auch nur groben - Details nicht ungefragt "vor-veröffentlichen".


    Damit möchte ich jedoch nicht sagen, dass wir unsere Flossen still halten, da ich meine, dass unsere Unterstützung weiterhin benötigt wird.

    Das freut mich zu hören :thumbup::):thumbup: Das keine Details rausgehen is verständlich - Nicht das "ungewollt" Steine in den Weg gelegt werden. Hauptsache es tut sich was - ich hatte ja schon befürchtet es tut sich genauso viel, wie es nach Außen hin wirkt - nämlich gar nix. Der "kleine Hinweis" tut der leidenden E-Scooter-Fahrer-Seele gut :) Danke


    EDIT: Stellt sich nur die Frage inwiefern wir unterstützen können ohne die "im Hintergrund laufende Kampagne" ungewollt zu "sabotieren" bzw zu stören! ;-) Somit werd ich derzeit eher bissal die Füße stillhalten.

    Hatte Ninebot auch schon am Dienstag angeschrieben - bis jetzt keine Antwort.

    Da ich meinen Legacy storniert und die Lage geschildert habe - IO Hawk ist sich der "Situation" auch bewusst und "Beobachtet" - Österreich is zwar kein großer Markt für diese Firma aber sollte das in der EU die Runde machen......

    Die Leihfirmen darauf anzusprechen is ne gute Idee :thumbup:


    ÖAMTC - ja - man könnte eigentlich annehmen, das die Rechtsabteilung auf solche Anfragen reagiert und es zumindest im "eigenen Haus" an die richtigen Abteilungen weiterleitet.


    Händler/Wirtschaft im Allgemeinen: Das gerade "kleine" Händler Existenzängste haben ist verständlich. Aber wer, wenn nicht die Händler/Wirtschaft kann wirklich etwas bewirken und hat Zugang/Erfahrung mit den zuständigen Stellen. Wir als Endkunden und Fahrer sind nur unbedeutendes "Kleinvieh"


    ItsChris Edit2: Hab meine "Liste" auf Seite 1 im Handschuhteil und um 2 Punkte erweitert. Habs auf deine Änderungen angepasst

    Da gebe ich euch recht - Entsprechende Stellen müssen informiert und zum Handeln "angeregt" werden. Bei der ÖAMTC Rechtsabteilung bin ich mir ziemlich sicher das sie von der Problematik bereits wissen - gab da sicher nicht nur 2-3 Rechtsberatungen ;-) Aber denen ist nur die Rechtsauslegung wichtig - sie machen ja keine Gesetze.

    Zumindest bei den Onlinehändlern sieht man zum Teil so nebenbei zB. "Nicht Zugelassen" - allerdings hab ich bis jetzt noch nirgendwo bei einem Händler eine Nachricht zur derzeitigen Situation gesehen. Für mich eigentlich unverständlich und kurzsichtig.

    Ich sehe hier generell mal die "Wirtschaft" (Händler, Importeure, Hersteller, Leihfirmen,...) in der Pflicht, an die zuständigen Behörden, Medien, Politik heranzutreten um eine Lösung der derzeitigen Problematik zu bewirken.

    Leider - Bis auf die 2 Videos im Netz - ist auch bis nichts mehr von Halbknapp oder Mikrofahrzeuge zu lesen oder hören. Es währe durchaus Interessant zu erfahren was gerade in "Arbeit/Planung" ist bzw ob überhaupt etwas Seitens der Wirtschaft getan wird. Sich selbst rechtlich Abzusichern ist natürlich wichtig - aber wird etwas getan um die aktuelle Lage wieder zu "Normalisieren"?

    Ich bin sehr sicher, das war keine Absicht sondern ein "Hoppala". Die sind davon ausgegangen, daß das nur eine präzisierung der geltenden Gesetzeslage ist und in der Praxis keine Auswirkungen hat.

    Durchaus möglich - jetzt müssten halt die dafür verantwortlichen Politiker und Behörden mal über die Misere informiert und zum Handeln gebracht werden. Für diejenigen, die den Kopf in den Sand stecken und nach dem Motto leben "Mich erwischts eh nicht" hat sich derzeit noch nicht viel geändert - Problematisch wird es ja erst bei einer Kontrolle oder einem Unfall, dann allerdings RICHTIG. Wer jedoch mit seinem "nicht getunten" E-Scooter legal am Straßenverkehr teilnehmen - und nicht das (zugegeben derzeit NOCH geringe) Risiko eingehen will eine gewaltige Abstrafung zu kassieren.....hat derzeit so richtig die "Ar...karte".

    Von der Problematik für die Händler will ich erst gar nicht reden.

    Jo - Es wär schön wenn die Regelung so wie sie bis jetzt von ALLEN verstanden wurde - ins Gesetz aufgenommen würde. 600W Nenndauerleistung und keine Peak-Begrenzung. Die 25km/h sind ja eh ne recht angenehme Geschwindigkeit.


    Die "Standard (EU-Großserien-) E-Scooter könnten alle "Normalgewichtigen Menschen" in gemäßigten Gegenden gut bedienen und bei "Ausgewachsenen" Typen der 100kg+ Kategorie oder bei hügeligeren Gegenden sind dann die mit etwas höherer Peakleistung gesegneten VSett´s, Nami´s,....eine Alternative. Die 25km/h sind ja sowieso eine nicht zu durchbrechende Grenze für alle legalen E-Scooter.

    Grundsätzlich keine schlechte Idee mit dem Forderungs-/Erwartungskatalog


    Mein Vorschlag für Abänderungen:

    • 25km/h maximal zulässige Geschwindigkeit mit Toleranzgrenze + 10% wie in Deutschland - ist aber eher unrealistisch da die 25km/h eine "magische Grenze" in Europa zu sein scheinen. Aber 1-2 km/h Toleranz wären sicher schön
    • Limitierung der Nennleistung und Spitzenleistung entweder fallen lassen oder bis dorthin limitieren wo es bei max 25km/h + Toleranzgrenze Geschwindigkeit pragmatisch und sinnvoll ist, zB 1000W. Dualmotor ist genauso zugelassen wie SingleMotor - Nur Nennleistungsbegrenzung - unbegrenzt kommt aber niemals durch! Aber ne Begrenzung der Nennleistung nicht unter 600W wär dabei absolut ok. Mehr natürlich willkommen. Eine Begrenzung der Peakleistung wär eine Katastrophe. Beiuns in der Alpenrepublik brauchst in vielen Gegenden ganz locker 3-4000W Peak - Oftmals deutlich mehr (wenn ich an manche Gegenden denke). Wir bestehen ja nicht nur aus "Flachland" und die Fahrer wiegen zum teil deutlich über 100kg (140 bei mir) ;-)
    • Helmpflicht für alle, also altersunabhängig -> Selbstschutz! - Da stimme ich dir zu!
    • Handschuhpflicht (dient dem Selbstschutz! Gibt einige Verletzungen, die übel sein können, aber wenn einem sonst nichts passiert und man sich "nur" die Hände aufknallt, kann das nicht nur unangenehm sein, sondern auch Auswirkungen auf "arbeitsfähig ja/nein", so wie auch "handlungsfähig ja/nein" haben) - Meiner Meinung viel des Guten, auch wenn ich selbst auch immer Fahrradhandschuhe trage.
    • Pflicht für von vorne und hinten für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlichen Blinker (Vermittlung von zugelassenen "Umbauwerkstätten" und finanzielle Vollförderung (!) bei Umbaunotwendigkeit durch Staat bei bisher schon im persönlichen Besitz befindlicher E-Scooter. Neugeräte/Neukäufe müssen durch den Hersteller kostenlos nachgerüstet bzw. auf die "neuen Regelungen" angepasst werden) - Nach deutschem Vorbild - Das ist eine der wenigen GUTEN Auswirkungen der deutschen Überregulierung - Die komplette Lichtanlage - inklusive Blinker und Bremslicht sind TOP für die anderen Verkehrsteilnehmer zu sehen. War für mich bis jetzt immer ein Ausschlusskriterium für Österreichische E-Scooter - drum hatte ich den schwachen Legacy 2-0 bestellt.
    • Allgemein finanzielle Förderung (und dadurch Motivation für Mobilitätsinteressierte) durch den Staat bei Vollerwerb eines E-Scooters - Ein Wunschtraum haha - das kannst du weglassen ;-)
    • Ausbau der Radwege und Bewerben der Attraktivität selbiger durch Staat/Länder/Bund - aber nicht ständig diese gefährlichen Mehrbereichsfahrbahnen wo kein Auto an dir vorbeikommt - is in Wien sehr beliebt weils fast nix kostet und die RadwegKM steigen. Ein Alptraum für Rad- und Scooterfahrer und auch für die restlichen Verkehrsteilnehmer!
    • Fahrbahnnutzung E-Scooter gleich wie Vorschriften Fahrbahnnutzung Fahrräder - Das gilt meines Wissens eh schon - aber gut zu erwähnen
    • Verpflichtung aller Hersteller zumindest für innerhalb der EU angebotene E-Scooter und E-Bikes einheitliche Ladebuchsen einzuführen - frei nach Handy - kann nicht schaden - aber derzeit noch nicht notwendig - macht der Gesetzgeber ab einer gewissen Größenordnung der Mikromobilität von selbst. haha
    • Verpflichtung den eigenen E-Scooter/das eigene E-Bike mindestens alle 2 Jahre in einer zugelassenen Fachwerkstätte auf Gesundheit Akku und Gerät allgemein prüfen und dementsprechend bestätigen zu lassen; analog KFG §57a aka "Pickerl" - Kann nicht schaden - aber da wird die Fahrradlobby sich quer legen! Ich persönlich hätt auch kein Prob mit einer Versicherungsplakette nach deutschem Vorbild. Derzeit kann man den Scooter bei der Haushaltsversicherung mitversichern (bei richtiger Voraussetzung gegen Diebstahl ) - aber wie es bei einem Unfall aussieht....?


    • Verpflichtendes E-Scooter-Training, damit man jede Situation durchspielen kann. Theorie Do's & Dont's, das Fahren, das Lenken, das Bremsen, die Gewichtsverteilung, der richtige Stand, Nutzung des Gerätes, Überschläge auf Matten, zur Seite fallen, usw Das würd nur den Fahrschulen was bringen - u wie soll das mit den Nutzern der Leihscooter gehen (zB Touristen); Freiwillige Kurse gibts schon; "Überschläge auf Matten, zur Seite fallen, usw"........Bitte übertreibs nicht! Das wird auch nicht bei Autos, Motorrädern u Co gemacht! :rolleyes:
    • Verpflichtende Versicherung kann ich mir auch vorstellen, müsste man sich aber dann genau ansehen wie man das kosten-optimal umsetzt Die Kosten in Deutschland betragen angeblich ca 20-50 Euro im Jahr



    Ich glaube zu dem Katalogvorschlag hätten vor allem Händler wie die Halbknapp´s EINIGES beizutragen. Sie sind ja nicht nur leidenschaftliche E-Scooter-Fahrer, sondern sind ja auch als Händler tiefgreifender mit den Bedürfnissen der Wirtschaft und höherem Fachwissen ausgestattet.


    Man muss halt versuchen realistisch zu bleiben ;-)

    Hallo ItsChris

    Deckt sich im Grunde mit dem, was ich bekommen hab und vermutlich auch die Halbknapps.

    Zum Schluss versuchte ich noch eine JA/NEIN Antwort "heraus zu kitzeln". Ohne Erfolg versteht sich ;-) Ich sendete als Anhang die Datenblätter aus den Bedienungsanleitungen meines SO4Pro Gen2 und dem bestellten - und mittlerweile stornierten Legacy 2.0 und stellte die Frage, ob ich mit diesen Scootern legal am Straßenverkehr in Österreich teilnehmen darf.

    Die Antwort kam und war auch das Schlusswort der Rechtsabteilung des ÖAMTC.


    "leider können wir anhand der vorliegenden Angaben nicht abschließend für Sie klären, ob die E-Scooter als Fahrrad zu qualifizieren wären. Es ist anhand der Beschreibung nicht ersichtlich, ob es sich um die maximale Leistung oder die Nenndauerleistung handelt.


    Um ganz sicher zu gehen, kann man sich hierzu lediglich nochmals beim Hersteller informieren.


    Grundsätzlich argumentiert das BMK jedenfalls dahingehend, dass 600 Watt Maximalleistung in etwa 250 Watt Nenndauerleistung entsprechen würden. (Die Frage ist natürlich auch, wie die Polizei das im Anlassfall überhaupt überprüfen kann..)"



    Nun, die Polizei zu unterschätzen wäre ein schwerer Fehler ;-) Polizisten sind genauso Menschen wie DU und ICH - nur das sie Täglich mit dem Gesetz arbeiten und es auch durchsetzen müssen. Und sie haben auch meine ehrliche Achtung und Respekt!


    Des Weiteren wissen zumindest technisch Interessierte, das die Werte im Datenblatt die Nennleistung ist. Für alle welche sich nichts darunter vorstellen können....ich verlinke mal ein Video von einem in Deutschland zugelassenen, nicht getunten 500W E-Scooter bei mehreren Steigungstests. Ab ca der 6. Min. wirds interessant. Er zieht dabei bis zu 1800W! aus dem Akku. GT1D eScooter - Die WAHRE PEAK-POWER bei Beschleunigung und am Berg! Test mit Segway APP - YouTube

    Gibt mehr solcher Videos im Netz ;-) Und ich bin mir sicher dieser Scooter würde sich an den "Wiener Hausbergen", ebenso wie meiner ursprünglichen Heimat - "der buckligen Welt" in NÖ sehr schnell die Zähne ausbeißen.


    Ich kann nur hoffen (auch wenn ich es nicht glaube) das die Politik zur Einsicht kommt und die Regelung für E-Scooter so zum Gesetzt macht, wie sie von ganz Österreich Anfangs verstanden wurde. 25km/h, 600W Nennleistung und keine Peak-Begrenzung. Wir sind immerhin die Alpenrepublik - mit den entsprechenden Steigungen. Was bei E-Bikes als Unterstützungsmotorleistung durchaus noch einigermaßen funktionieren kann - Beim E-Scooter ist der E-Antrieb der alleinige Hauptantrieb.

    Wäre schon irgendwie IRONIE, wenn ein Schwerpunkt der elektrischen Mikromobilität - die E-Scooter - während der Regierungsbeteiligung der "GRÜNEN" zu Tode reglementiert würde.


    Ich für meinen Teil benutze den Akku meines SoFlows derzeit nur als 1000Euro Powerbank, hoffe auf eine Besserung der Lage und verpeste eben wieder (bei meinen unzähligen Fahrten in der Stadt) mit meinem alten Diesel die Luft.


    LG Wolf

    Danke!


    Leider ist mir nicht zum Lachen zumute.


    Ich habe mich ebenfalls durch die Rechtsabteilung des ÖAMTC informiert. Laut ÖAMTC...



    "gerne versuche ich einen Überblick über die derzeitige Rechtslage zu schaffen:


    Als Fahrrad im Sinne der StVO (§ 2 Abs 1 Z 22) gelten unter anderem Elektro-Roller. Die StVO verweist hierbei allerdings auf die Voraussetzungen des § 1 Abs 2a KFG.


    Um zu klären, ob ein Fahrzeug als Fahrrad zu qualifizieren ist (somit keine Zulassung und co benötigt), müssen die Voraussetzungen des KFG beachtet werden.


    Seit der Novelle des KFG (20. April 2023) sind folgende Werte relevant:


    § 1 (2a) KFG:


    „Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit


    1.einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und


    2.einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.“


    Bis vor der Novelle ging man im KFG von einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt aus. (Dies deckte sich mit den Angaben des § 88 b StVO.)


    Es ist besonders wichtig zwischen der bis vor kurzem geltenden Maximalleistung (600W) und der Nenndauerleistung (neu-250 W) zu unterscheiden. Eine kurz erzielbare höchst zulässige Leistung von 600 W (Maximalleistung) unterscheidet sich wesentlich von einer Nenndauerleistung von 600 W. Die Nenndauerleistung stellt jene Leistung dar, die ein Antriebssystem über einen Zeitraum von 30 Minuten im Durchschnitt abgeben kann.


    Der Wortlaut des § 88 b StVO beinhaltet lediglich Verwendungs- und Verhaltensvorschriften bezüglich e Scooter, sagt allerdings nichts darüber aus, wann ein E-Roller noch als Fahrrad zu qualifizieren ist. Dies erfolgt ausschließlich nach den Angaben im KFG. (Der Gesetzgeber hat hier meiner Ansicht nach aufgrund der unterschiedlichen Angaben in den verschiedenen Gesetzen für etwas Verwirrung gesorgt.)


    In der Regel wird ein Fahrzeug mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt auch keine höhere Maximalleistung von 600 Watt aufweisen.


    Man sollte sich jedenfalls vorab die relevanten Angaben des technischen Datenblatt des Fahrzeuges ansehen."




    "Grundsätzlich argumentiert das BMK jedenfalls dahingehend, dass 600 Watt Maximalleistung in etwa 250 Watt Nenndauerleistung entsprechen würden."

    Naja - im GV steht ...höchstzulässigen Leistung - das kann man auch als Nennleistung auslegen. Was bis jetzt auch von Allen (Händler, Nutzer und meines Wissens auch Polizei) so ausgelegt wurde. Vor allem da mit 600W Peakleistung vielleicht eine sehr schlanke Frau eine leichte Steigung raufkommt - Aber sicher kein ausgewachsener Mann.

    Elektro-Scooter (oesterreich.gv.at)

    Jetzt bekam ich von Halbknapp die Aussage das es sich im 600W Maximalleistung/Peakleistung handeln soll - da passt kein E-Scooter mehr - auch nicht die allseits rufschädigenden Leihscooter.

    Warum beim ÖAMTC 250W Nennleistung angegeben ist - bzw was jetzt wirklich stimmt - keine Ahnung. Aber auch ziemlich egal - erstens kannst du mit dieser Leistung nicht sinnvoll fahren, zweitens gibt es so gut wie keinen EU-E-Scooter (und schon gar nicht die sogenannten Österreichversionen mit 600W Nennleistung), welcher in diese zwei Regelungen reinpasst - Ergo - (zumindest theoretisch) Illegal.

    Guten Abend.

    Habe heute bei Halbknapp in Wien angerufen und wollte einen Termin um mir mal einen "Österreichischen E-Scooter" anzusehen und einen Vergleich zu dem von mir bestellten IO Hawk Legacy 2.0 zu bekommen - und eventuell umzudisponieren.

    Da ja die Österreichischen Scooter mit ihren 600W ja angeblich doch deutlich besser gehen. Bei dem Telefonat habe ich erfahren das es gerade eine ziemliche Aufregung gibt, weil die 600W vom Gesetzgeber als MAXIMALLEISTUNG angesehen werden! Somit dürfte im Prinzip so gut wie kein E-Scooter (vielleicht mit Ausnahme vereinzelter schwacher Letzte-Meile-Scooter)

    legal in Österreich am Verkehr teilnehmen.

    Weiß jemand schon was genaueres zu diesem Tema?


    LG Wolf

    Hallo Zusammen :)

    Frage - Der Tracker von Powunity sollte theoretisch klein genug sein um im Lenkerholm Platz zu haben. Kommt das Signal durch? - Die Lenkerstangen sind ja meist aus Metall.

ama