Erlaubte Leistung von E-Scootern 600W Nennleistung oder 600W Peakleistung?

Bitte beteiligt euch am Thema mögliche zukünftige Aussichten für E-Scooter in Österreich seit der 41. KFG Novelle vom 21.04.2023 => Diskussions-Thread
  • Tatsächlich ist das kein Montagefoto, sondern laut Ankündigung von Segway Ende letzten Jahres ein "E-Scooter", der kommen soll ... oder schon rausgekommen ist, weiss ich nicht.

    33kg, in 3 Ausführungen, wovon der kleine 300W Nenn- und 720W Spitzenleistung rausknallt und die anderen 2 bei 350W starten und auf 960W Spitze kommen. Also nähh :D


    https://www.ninebot.com/product/UIFI

    War von mir auch als "Joke" gedacht :D

    Aber vieleicht bringen sie für uns ja noch ne gedrosselte 250er Version auf den Markt hahahahaha

    Schon irre was die Asiaten alles raushauen hehe

  • Gerichtsurteile: E-Scooter sind Fahrzeuge


    Wir haben nun die letzten Rechtsprechungen des VwGHs vorliegen bei denen E-Scooter eindeutig als Fahrzeuge eingestuft werden aber im Sinne der StVO den Fahrrädern/E-Bikes geleichgestellt sind (Beispielsweise für die Nutzung von Fahrradwegen).


    Also E-Scooter Fahrer müssen die Fahrradwege nutzen und dürfen nicht auf dem Gehsteig fahren - genauso wie Radfahrer.
    Aber im Urteil zum betrunkenen E-Scooter Fahrer hat das Gericht zuerst auch die Promillgrenze wie für Fahrräder vorgegeben. Der Landespolizeidirektion war dies nicht recht, hat einen Einspruch eingelegt UND gewonnen.

    Denn das Urteil lautet E-Scooter sind Fahrzeuge und daher ist auch die entsprechend niedrigere Promillegrenze einzuhalten.


    Hier die Gerichtsurteile mit den Links zum Rechtsinformationssystem (RIS).

    E-Scooter Urteil vom 23.11.2022: Betrunkener E-Scooter Fahrer


    E-Scooter Urteil vom 16.03.2023: E-Scooter sind Fahrzeuge



    Dies bestätigt umso mehr, dass sich Nutzer bei diesen "Hin und Her" der Auslegungen gar nicht mehr auskennen können. Offizielle Stellen wie "österreich.gv.at" oder diverse Automobilclubs die über die Regelungen zu E-Scootern berichten sollte auch verpflichtend vorgegeben werden alle relevanten Gerichtsurteile zumindest mit einem Link und einer kurzen Erklärung zur Verfügung zu stellen. Solche Gerichtsurteile zu finden bevor ein E-Scooter angeschafft wird liegt weit über der normalen Verantwortung zur Informationseinholung.


    E-Scooter sind Fahrzeuge, also sollte es die Möglichkeit geben die Geräte entsprechend anmelden und versichern zu können. Jedoch ist zwischen elektrischen Klein- und Minitretrollern bis zu 250W Nenndauerleistung und den Mopeds keine Zwischenstufe vorhanden.


    Eine eigene Fahrzeugkategorie muss geschaffen werden. E-Scooter ist nicht mehr nur ein Trend sondern fixer Bestandteil des Alltags für viele Menschen und diese werden ständig mehr.


    Die 250W Nenndauerleistung sind eine diskriminierung von Menschen mit über 90kg die versuchen in Österreich unterwegs zu sein. Selbst in Wien haben wir Hauptverkehrsrouten die eine Steigungen aufweisen, die ein "250W" E-Scooter mit einer Person von über 90kg nur sehr langsam oder gar nicht schafft.



    Inzwischen wurde ein weiterer Bericht über diese Thematik veröffentlicht: dadslife: sind jetzt alle E-Scooter in Österreich illegal?


    Wer Zeit und Lust hat wünsche ich viel Spaß beim Lesen.

  • Die 250W Nenndauerleistung sind eine diskriminierung von Menschen mit über 90kg die versuchen in Österreich unterwegs zu sein. Selbst in Wien haben wir Hauptverkehrsrouten die eine Steigungen aufweisen, die ein "250W" E-Scooter mit einer Person von über 90kg nur sehr langsam oder gar nicht schafft.

    Musst nicht unbedingt mal als Mensch 90kg aufwärts wiegen - reicht schon wenn du zB Einkaufen fährst und Milch in Glasflasche oder Mineralwasserflaschen usw mitnimmst, oder zum Baumarkt Blumenerde oder paar Holzbretter und Zubehör (zB Dose Holzfarbe) besorgen.

    Fakt ist (nach wie vor): Mit 250W Nennleistung wird jede erwachsene Person diskrimiert, genauso wie die Mobilität allgemein dadurch stark beschnitten wird.

  • Danke an Frau Halbknapp fürs Teilen der aktuellen Erkenntnisse dieser "Horrorsituation" :thumbup:


    Schade das man Frau "Leonore Gewessler" nicht direkt kontaktieren und somit auf die Situation aufmerksam machen kann. Schon sehr "Ironisch" das der Todesstoß der E-Scooter unter Leitung einer "Grünen" Ministerin ausgeführt wird.

  • Grüß euch, ich hätte mich gerade fürs E-Scootern entschieden, bin jetzt natürlich ein wenig verunsichert. Jedenfalls vielen Dank euch allen für eure Beiträge, vor allem auch an Bianca, Ralph und Rene – super fair, dass ihr das Thema verbreitet habt.


    Irgendwo muss ich aber einen Denkfehler haben und bitte um euren Input. Hier mein Eindruck:

    • Die 41.Novelle des KFG hat in §1 Abs. 2a für elektrisch angetrieben Fahrräder die Änderung zu 250 Nennleistung gebracht.
    • Elektrische Fahrräder mit bis zu 250 W Nennleistung gelten demnach als Fahrräder, sind kein KFZ und unterliegen der StVO
    • §2 Abs.22 STVO enthält die Begriffsbestimmung für Fahrräder. Punkte a-c sind nicht relevant.
    • Laut Punkt d. ist ein Fahrrad: "ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht"
    • Bis 250Watt könnte man da vielleicht streiten. Über 250 W entspricht der Antrieb nicht dem eines Elektrofahrrads im Sinne des §1/2a.
    • Scooter waren zudem nie als Fahrräder definiert, unterliegen nur den Verhaltensregeln für Fahrräder, in Abgrenzung zu Fußgängern und KFZ.
    • §88b der StVO regelt das Fahren eigentlich Spielen mit E-Scootern und spricht (noch) von einer höchsten zugelassenen Leistung von 600 Watt

    Aus meiner Sicht kann also nur $88b maßgeblich sein. 600 Watt sind höchstens zugelassen, Nenn- oder Spitzenleistung ist offen, was zur Korrektur im KFG geführt hat, in der StVO aber nicht präzisiert wurde.

    Nun müsste doch die Möglichkeit bestehen, dass die 250 Watt nicht automatisch in der StVO eingeführt werden, oder nicht?


    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Änderung bald passiert. Am 5.7. hat der Nationalrat die 34.StVO-Novelle die teilweise jeweils am 01.09.23 und 01.04.23 in Kraft tritt beschlossen. "Nennleistung" oder §88b kommen nicht vor. Ganz schnell müsste also nichts passieren. Dann bliebe Zeit u. einzuwirken.


    Das muss doch gut ausgehen, oder liege ich da grob verkehrt?


    Wünschenswert wäre aus meiner Sicht natürlich, wenn die <25km/h samt Fahrradverhaltensregeln weiterhin gelten und zusätzlich aus der Diskussion KFZ-Gesetze entstehen.


    Entschuldigt die Länge, ich weiß – ist ein bisserl zach.


    Hier hab ich das alles her:

    KFG 1967

    STVO 1960

    Anstehende 34.Novelle der StVO Nationalratsbeschluss

    Gesetzestext 34. Novelle (ohne relevante Änderungen)



    Allen alles Gute,

    Nico





    .

  • Das bringt bei mir diese Frage auf: Bianca & Rene habt ihr bereits versucht mit der Ministerin über servicebuero@bmk.gv.at direkten Kontakt herzustellen? Oder auch die Händler. Denke kann man auf jeden Fall in Erwägung ziehen.

    Wär zumindest eine Chance bis zur Politik vorzudringen. Wenns gut und sachlich formuliert ist, wirds vielleicht weitergegeben. Nachdem die E-Scooter-Gemeinde sowieso schon mit dem Rücken an der Wand steht....:thumbup:

  • Ganz schnell müsste also nichts passieren. Dann bliebe Zeit u. einzuwirken.

    Da bin ich anderer Meinung.

    - Zum einen weil bis September nicht mehr lange hin ist. Nicht ausser Acht zu lassen ist, dass "die Halbknapps" und Rene an der Problemsituation bereits seit Juni am Ackern sind.

    - Zum anderen weil es bereits Abmahnungen/Strafen für E-Scooter-Fahrer gab.

    - Und weiters weil es so ist wie Wolf und ich es schon paar Mal hier erwähnt haben bzw. Wolf unten nochmal erwähnte:

    (...) die E-Scooter-Gemeinde sowieso schon mit dem Rücken an der Wand steht....:thumbup:

    Mir persönlich fehlt, dass wir E-Scooter-Fahrer uns nicht zu einem Kollektiv verbinden. Wenn man hier in diesen Thread reinguckt, möchte man fast meinen mehr als die paar Personen, die hier geschrieben haben, gibt es tatsächlich nicht, die an einer ordentlichen Gesetzgebung interessiert sind. Also aufgerundet 10 Personen :D Sammeln braucht seine Zeit, sich vorzubereiten braucht auch Zeit und nicht mehr lang, dann ist schon August.


    Ich würde auch selbst gerne eine umfassende Mail ans BMK senden in der Hoffnung, dass die grüne Misterin sich der Sache ganzheitlich annimmt, aber ich als einzelner Hansl werde da wohl kein Gehör finden so wie es ein Kollektiv tun könnte. Ich befürchte, dass das auch nur funktionieren kann wenn Händler und Hersteller in diesem Boot des Kollektivs stark mit dabei sind.


    Entschuldigt die Länge, ich weiß – ist ein bisserl zach.

    Keine Sorge, alles gut. Dafür sind Diskussionen auch da, damit nicht nur Details, sondern auch alle Details berücksichtigt werden können. Also etwas, dass die Gesetzgeber vor Beschliessung der 41. KFG-Novelle hätten tun sollen.

    Darüber hinaus: Willkommen im Forum Nico :)

  • Guten Morgen liebe Leute….

    Das Dilemma hat einen neuen Namen: hab mir den IoHawk Elite X vorbestellt, um 2000€.

    Das wäre mein Traum-Scooter, allerdings so wie es jetzt aussieht kann ich ihn mir ins Wohnzimmer stellen – zum Anschauen (neben den Trittbrett Paul und den Trittbrett Fritz).

    Trotzdem will ich die Hoffnung nicht aufgeben, dass sich doch noch etwas ändert.

    Wenn man hier in diesen Thread reinguckt, möchte man fast meinen mehr als die paar Personen, die hier geschrieben haben, gibt es tatsächlich nicht, die an einer ordentlichen Gesetzgebung interessiert sind. Also aufgerundet 10 Personen :D

    Ich finde, das liegt bestimmt daran, dass es niemand weiß. Außer uns Enthusiasten, die YouTube Channels gucken oder in Foren aktiv sind, hat das bestimmt keiner mitbekommen.

    Was also tun?

    1. Eine Petition starten?
    2. Die Medien informieren?
    3. Kontakt zur Politik suchen?
    4. Prominente Vertreter für die Sache gewinnen?
    5. Den Rechtsweg bestreiten?

    Jedenfalls würde mich interessieren, ob es ein Kollektiv der gewerblichen Anbieter (Leihscooter) und von euch Händlern (auch Media Markt, etc) gibt, da es bei euch um viel mehr geht als um privates Vergnügen oder den Ersatz des Autos auf dem Weg zur Arbeit.


    So long….

  • ItsChris es gab soweit wir wissen genau EINE Abmahnung, und wir wissen nicht was da sonst noch alles gelaufen ist. Ob der Scooter getunt war, ggf viel zu schnell gefahren, am Gehsteig oder sonstwas....also da würde ich mal die Kirche im Dorf lassen.


    Heißt natürlich nicht daß ich nicht dafür bin das gesetzliche Problem zu lösen. Denke aber auch, daß da eher die Händler und Mietanbieter mehr Gewicht haben werden das voranzutreiben als 10 Privsthansln.

  • Hallo !


    Ein hoch interessanter Artikel im Amtsblatt 11/2023 der Bezirkshauptmannschaft Baden.

    Es wird immer spannender.


    Die Rechtsgrundlagen sind sehr aufschlussreich:


    Rechtsgrundlagen

    § 88b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)

    Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministenum für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilitat, Innovation und Technologie



    Also max. 600W Motorleistung, somit nichts anderes als in der alten Verordnung stand‼️



    LG Dieter


  • "Höchstzulässig" meint aber wahrscheinlich wieder die Peakleistung ?

  • Hallo zusammen,


    kurzes Update. Zuerst war ein Journalist für Servus TV Interessiert mit mir ein Interview aufzunehmen und zu veröffentlichen.

    Auch mit dem ORF war ich bereits im Kontakt, so das diese bereits intern zum Thema recherchieren.


    Leider hat sich das ganze ein wenig verlaufen und ich bekomme seit 2 Wochen keine Rückmeldungen mehr..

    Auch bleibt der Erfolg vom veröffentlichtem Video bisher aus. Zumindest ist das Feedback recht gering.

    Am Anfang waren die Anfragen recht groß, inzwischen kommt nur hin und wieder mal eine Kundenanfrage wie das ganze nun gesetzlich ist.


    Wir bleiben auf jeden Fall dran, und geben bei Neuigkeiten auch hier wieder ein Update.


    Grüße René

  • Hallo Rene - Danke fürs Update!


    Die Medien kannst scheinbar wirklich schmeißen - dabei betrifft dieses Thema nicht wenige Händler und etliche tausend Nutzer.

    Die Videos bei den Masters oder beim Commuter sind zwar gut, aber ich vermute mal die erreichen fast nur die Deutschen. Beim Video von den Scooterhelden Berlin hab ich Bluthochdruck bekommen.

    Aber ich lese im Prinzip auch nichts bei den Österreichischen Händlern über das Thema - das absolute Maximum, was auf den Internetseiten zu lesen ist wenn man n Scooter anklickt und in den "Warenkorb gibt is (irgendwo im Kleingedruckten)....nicht im Straßenverkehr zugelassen.

    Es wird jedoch nirgendwo auf den Händlerseiten über die aktuelle Rechtslage aufgeklärt oder thematisiert!


    EDIT: Und wo informieren sich potentielle Kunden/Scooter Fahrer? Die meisten auf den Hersteller- und Händlerseiten, ein paar wenige in Foren, und noch weniger auf Youtube und Dergleichen (mangels Österreichischen Youtubern zum Thema E-Scooter). Von daher....es is nix zu lesen bei den Herstellern/Händlern, nichts in den großen Österreichischen Medien, einzig der ÖAMTC kommuniziert die 250W Nennleistung. Somit dringt das Thema nicht mal zu den Nutzern, welche nicht den Kopf in den Sand stecken. Is leider so.

  • Ich fürchte wenn nicht bald ein Weg gefunden wird, dieses Thema für die "großen" Medien "schmackhaft" zu machen bzw auf DIREKTEN Weg zu einem Gesprächsthema in der Politik zu machen - wird den ehrlichen, rein auf E-Scooter spezialisierten Händlern bald die finanzielle Luft ausgehen. Davon das die unwissenden Nutzer bis zur endgültigen Klärung der Situation mehr oder weniger "Vogelfrei" durch die Straßen fahren, will ich gar nicht reden. :(

    Wurde schon versucht das Thema an "lokale" Politiker heranzutragen?

  • Chris, danke für die Antwort und das Willkommen. Als ich weiter oben geschrieben habe, es müsste nichts schnell passieren, habe ich nicht gemeint, dass nix getan werden soll und noch Zeit ist.

    Was ich sagen wollte ist, dass die StVO nicht im Herbst und auch noch nicht im April 2024 angepasst wird. Die 34. Gesetzesnovelle der StVO 1960 ist beschlossene Sache, der Gesetzestext (siehe link im Post) steht fest. §88b wird demnach nicht angepasst. Gesetzesanpassungen müssen durch National- und Bundesrat, das ist mit §88b diesmal nicht passiert und bis zur nächsten Novelle wird Zeit vergehen und im besten Fall ist keine Änderung gewollt.

    Ich hoffe, dass es inzwischen nicht zu weiteren Verwarnungen kam und schon gar nicht zu Anzeigen . Vogelfreiheit ist sicher nicht der Hit, aber besser als die Änderung auf 250 Watt, vor allem dann, wenn sich in der Praxis nichts zu bisher ändert, nicht? Aus meiner Sicht ist das kurzfristig die beste Option. Eine erneute Änderung von §1Abs.2a des KFG mit einer Erhöhung der Wattzahl kann ich mir nämlich nicht mehr vorstellen.


    Der Grund:

    Im ursprünglichen Gesetzesvorschlag wollte man die "höchste zugelassene Leistung" in "Nennleistung" ändern und die 600 Watt unverändert lassen. Stellungnahmen verschiedener Bundesländer (hier Wien), des Kuratoriums für Kuratoriums für Verkehrssicherheit, des ÖAMTC und die WKÖ haben das verhindert. Klickt ruhig auf die Links, ihr kommt auf die Parlamentsseite und nicht auf eine, wo ihr ein Handy gewonnen habt, versprochen. Besonders lesenswert sind Wien, ÖAMTC und die ein wenig absurde Stellungnahme des KFV.

    Die Verkehrssicherheit steht im Vordergrund und da wird wohl nichts zurückgeändert. Deshalb fände ich eine Art inoffizieller Duldung nicht ganz verkehrt. Vor allem wenn §88b unberührt und eine Tür offen bleibt. Hier auch noch ein Artikel des KFV, der schon auch erklärt, warum eine Änderung doch sinnvoll sein könnte. Ist halt die andere Seite der Medaille. Hier noch Einblicke, wie der European Transport. Safety Council das Thema sieht. Positiv ist, dass Scooter offiziell als ernsthafter Beitrag zur E-Mobilität gesehen werden. Die EU wird früher oder später maßgebliche Vorgaben machen.


    Ganz ehrlich: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich komplett unterstützen will, dass wirklich alle ab 12 und ohne Helm einen 600W-Scooter fahren dürfen. (Und ja ich meine Nennleistung, meint irgendwer eigentlich Maximalleistung, wenn er von der Leistung von E-Scootern spricht?)

    Was ich 100%-ig unterstützen würde, wären ordentliche Gesetze in denen leistungsbezogen Spielzeug und Fahrzeug abgegrenzt werden. Spielzeug, Moped, Motorrad.

    Biancas Beitrag samt Urteilen habe ich gerade erst kapiert. Sie hat so recht mit der Schaffung einer neuen Kategorie. Da müssen wir hin.


    Dafür hätte ich auch eine Idee und damit schließt sich der Kreis und ihr wisst warum ich das ganze Zeug aufgeschrieben habe: In den Stellungnahmen taucht immer wieder auch das Versicherungsthema auf. Der KFV besteht zudem neben den Automobilklubs aus AUVA und dem Verband der Versicherungsunternehmen. Ich kenne zwar keine Verkaufszahlen, ich denke mit KFZ-Haftpflicht wäre schon Kohle zu holen. Und mit Versicherern wäre ein starker Verhandlungspartner auf unserer Seite.


    Ehrlich gesagt habe ich zu viel Zeit in Gesetzestexten und EU-Verordnungen verbracht, jetzt lass ich es bleiben und hoffe, dass sich bald was, am besten im Geltungsbereich der EU-Verordnung 168/2013, tut und wir gleich europaweite Regelungen für alle Leistungsklassen haben. Ist natürlich alles stark hoffnungsgetrieben, aber hey, das ist gar nicht so schlecht.


    Vielleicht entsteht was richtig Gutes. Ich wünsche es allen.

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ama